Schulvorstand

Schulvorstand

An jeder Schule mit mindestens vier Vollzeitlehrkräften ist ein Schulvorstand einzurichten. Hat eine Schule weniger als vier Vollzeitlehrkräfte, so nimmt die Gesamtkonferenz die Aufgaben des Schulvorstandes wahr. Die Zusammensetzung des Schulvorstandes ist in § 38 b NSchG geregelt. An den allgemein bildenden Schulen hat der Schulvorstand je nach Anzahl der Vollzeitlehrkräfte an der Schule 8 bis 16 Mitglieder. Er besteht zur einen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte (Schulleiter/in und die von der Gesamtkonferenz gewählten Lehrkräfte) und zur anderen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler. An den Grundschulen setzt sich der Schulvorstand jeweils zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten zusammen.

An den berufsbildenden Schulen hat der Schulvorstand bei bis zu 50 Lehrkräften 12 Mitglieder und bei über 50 Lehrkräften 24 Mitglieder. Er besteht zu je einem Viertel aus

  1. der Schulleiterin/dem Schulleiter, der stellvertretenden Schulleiterin/ dem stellvertretenden Schulleiter sowie von der Schulleiterin/dem Schulleiter bestimmten Personen, die Leitungsaufgaben wahrnehmen
  2. Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (§ 53 Abs. 1 Satz 1)
  3. Vertreterinnen und Vertretern der Schülerinnen und Schüler

sowie

  1. zu einem Zwölftel aus Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten
  2. zu zwei Zwölfteln aus außerschulischen Vertreterinnen und Vertretern von an der beruflichen Bildung beteiligten Einrichtungen

Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG .

Infos zum Schulvorstand

Weiterführende Informationen zum Thema Schulvorstand auf der Internetseite des niedersächsischen Kultusministeriums.

Martin kleine Bornhorst (Schulleiter)

Klaus Ostendorf (stellvertretender Schulleiter)

Astrid Dahlbüdding (Leiterin Abteilung I)

Dieter Kampsen (Leiter Abteilung II)

Michael Bartel (Leiter Abteilung III)

Birgit Winkel (Leiterin Abteilung IV)

Dieter Stolte (Leiter Abteilung V)

Als beratendes Mitglied: Karin Arlinghaus

Silke Brinkmann-Diehl

Diana Kamphake

Lukas Kolbeck

Daniel Möller

Sven Olberding

Matthias Sieverding

Christian Kalkhoff

Anja Themann

Julia Bohmann

Adam Bozkurt

Lennard Malinowski

Daniel Noameshie

Julia Trimpe

Artur Weber

Hier geht es zur aktuellen Schüler-Vertretung der AKS

Stefan Bünting, Oldenburgische Industrie- und Handelskammer

Christof Kues, Fachbereich Bildung, Justizvollzugsanstalt Vechta

Markus Nacke, Kreishandwerkerschaft Vechta

Franz Oer, Wernsing Feinkost GmbH