Einige Schülerinnen und Schüler haben laut dem niedersächsischen Schulgesetz Anspruch auf eine kostenlose Schülerfahrkarte oder auf eine Fahrtkostenerstattung. Zu den anspruchsberechtigten Lernenden für eine kostenlose Schülerfahrkarte im Landkreis Vechta zählen die Schülerinnen und Schüler der Berufseinstiegsschule. Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben die Lernenden von Fachoberschulen und beruflichen Gymnasien sowie von Berufs- und Fach-schulen ohne Ausbildungsvergütung.
Das Formular für die Fahrtkostenerstattung wird zusammen mit den Fahrkarten zum Ende jeden Schulhalbjahres über die Schule eingereicht. Antragsformulare für beide gibt es im Sekretariat der AKS bei Frau Zelkowski und bei Frau Arnold im BLITZ. Die Antragsformulare werden dann von der Schule abgestempelt und an den LK geschickt. Wer Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars benötigt, kann sich an Frau Arnold (BLITZ) wenden.
Alle wichtigen Informationen sind hier noch einmal nachzulesen.