Vortrag zum Thema Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

Albrecht Schachtschneider, Richter am Oldenburgischen Oberlandesgericht und ehrenamtlicher Referent des Bunds gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (www.bads.de), klärte am Mittwoch, 21.02. Berufskraftfahrer- und KfZ-Mechatroniker- Azubis in einem 90-minütigen Mitmach-Vortrag über Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr auf.

Die Lernenden wurden nicht nur auf Gefahren und Risiken des Alkohol- oder Drogenkonsums im Straßenverkehr hingewiesen, sondern erhielten auch Hintergrundwissen zur strafrechtlichen Verfolgung solcher Delikte. Außerdem konnten sie mit Hilfe eines “Promillerechners” ausrechnern, wie lange Restalkohol im Körper bleibt (Von einer rauschenden Partynacht mit mehreren Litern Bier und einigen Schnäpsen hat man zum Beispiel – je nach Körpergewicht – unter Umständen bis 18 Uhr am Folgetag Restalkohol im Blut). Beim nächtlichen Diskobesuch sollte daher auch immer der nächste Tag im Auge behalten werden. Oft wird der Zeitraum unterschätzt, bis der konsumierte Alkohol im Körper vollständig abgebaut ist. Pro Stunde liegt der Wert nämlich nur bei rund 0,15 Promille. Weder ein starker Kaffee noch andere “Ernüchterungsmittel” können den Alkohol schneller abbauen und die Reaktionsfahrfähigkeit verbessern.

Zudem erfuhren die Schüler, warum beispielsweise der Besitz von Drogen verboten ist, der Konsum allerdings oft straffrei bleibt. Dies hängt mit der deutschen Gesetzgebung zusammen, die den Menschen im Grundgesetz einerseits Freiheit zusagt, andererseits hat der Staat gegenüber seinen Bewohnern auch eine Fürsorgepflicht und kann deshalb den Besitz von Drogen nicht verantworten. Schachtschneider erklärte den Lernenden, dass laut Bundesverfassungsgericht bis zu 6g Marihuana als Eigenbedarf gelten. Wer allerdings häufiger mit geringen Mengen Marihuana erwischt wird, der sollte wissen, dass auch dies strafrechtlich verfolgt werden kann.

Während der Konsum von Akolhol oder Drogen “nur” die eigene Gesundheit kostet, kostet das anschließende Fahren nicht nur den Führerschein und viel Geld, sondern unter Umständen auch den Job oder im schlimmsten Fall das eigene oder das Leben und die Gesundheit anderer Mitmenschen. Autofahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ist nicht nur äußerst rücksichts- sondern auch verantwortungslos. Übrigens: Die deutschen Behörden kooperieren und tauschen Daten untereinander aus – so kann einen auch allein der Drogenkonsum den Führerschein oder die Zulassung zur Fahrprüfung kosten. Die Polizei ist sogar gesetzlich verpflichtet, alle Erkenntnisse über gewohnheitsmäßigen Drogenkonsum an die Führerscheinstelle zu melden. Die Lernenden profitierten davon, dass Schachtschneider selbst jahrelang als Anwalt im Bereich Verkehrsrecht tätig war und seine Ausführungen daher durch zahlreiche praxisnahe Beispiele untermauern konnte.

Wer selbst einmal einen Promillerechner ausprobieren möchte, kann dies zum Beispiel hier tun. Weitere Informationen zum Thema “Alkohol und Drogen im Straßenverkehr” gibt es unter www.bads.de