Der Landkreis Vechta erlässt zum Schuljahresbeginn 2021/22 neue Regelungen zur Schülerbeförderung

Der Landkreis Vechta ändert zum Schuljahr 2021/22 (d.h. nach den Sommerferien) seine Regelungen zur Schülerbeförderung. Alle im Landkreis wohnenden anspruchsberechtigten Schüler/-innen des Sekundarbereiches II (Oberstufe, weiterführende Schule) haben dann die Möglichkeit, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für die Fahrt zwischen Wohnung und Schule kostenlos zu nutzen. Die Fahrkarte, die dafür benötigt wird, muss extra beim Landkreis Vechta beantragt werden. Sie wird auch nicht automatisch beim Wechsel von der 10. in die 11. Klasse weiterhin ausgestellt. Das Antragsformular ist ab dem 19.07. hier auf der Internetseite des Landkreises Vechta zu finden.

Alle wichtigen Infos rund um die neuen Regeln zur Schülerbeförderung gibt es hier noch einmal zusammengefasst auf einem Info-Blatt.