AKS nimmt an Juniorwahl zur Europawahl 2019 teil

Bereits zum wiederholten Male nimmt die AKS Lohne an einer deutschlandweiten Juniorwahl teil. Bei der diesjährigen Junior-Europawahl, bei der es eine Woche vor der richtigen Europawahl darum geht, Demokratie zu üben und zu erleben, beteiligen sich bislang 2.753 Schulen aus ganz Deutschland. 

Zielsetzung des, seit 1999 existierenden Juniorwahl-Projektes ist es, Schülerinnen und Schüler frühzeitig an das Thema Wahlen und Politik heranzuführen und sie auf ihre künftige Partizipation im politischen System vorzubereiten. Hierbei sollen sie jedoch nicht nur für künftige Wahlgänge motiviert werden, sondern in erster Linie geht es auch darum, ihre Begeisterung/ ihr Interesse für Politik zu wecken und damit eine Grundlage für gesellschaftliches Engagement zu schaffen.

Die Juniorwahl, die an der AKS in der Woche vom 20. bis 24.05.2019 stattfindet, läuft genauso ab wie die eigentliche Europawahl. Die beteiligten Lernenden (die im Vorfeld im Politikunterricht auf die Wahl vorbereitet wurden) dürfen unter Vorlage ihres Personalausweises und einer Wahlbenachrichtigungskarte im Wahllokal der AKS, das Herr Holters in Raum 200 einrichten wird, ihre Stimme abgeben. Besonderheit: Sie dürfen auch wählen, wenn sie das Wahlberechtigungsalter noch nicht erreicht haben, denn laut Regularien der Juniorwahl können alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 teilnehmen.  

Die Wahlergebnisse der Juniorwahl, werden dann parallel zu den richtigen Wahlergebnissen am 26. Mai über die Homepage der Juniorwahl bekant gegeben und können anschließend im Unterricht analysiert und mit den richtigen Wahlergenissen vergleichen werden. 

Wer vorab noch etwas Entscheidungshilfe benötigt, kann sich mit dem Wahl-O-Mat über die Europa-Politik der einzelnen Parteien informieren:

Hier geht es zum Wahl-O-Mat zur Europawahl 2019

 

 

Hintergrundinfos zur Europawahl:

Am 26. Mai 2019 findet in Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Von den unterschiedlichen Organen und Institutionen der Europäischen Union gibt es nur eins, dessen Zusammensetzung direkt von den Bürgern der Mitgliedsstaaten bestimmt werden kann: Das Europäische Parlament.

Jedes Mitgliedsland kann eine festgelegte Anzahl an Abgeordneten in das Parlament entsenden und diese werden bei der Europawahl von den Bürgern in den jeweiligen Staaten für fünf Jahre gewählt. Deutschland konnte als bevölkerungsreichstes Mitgliedsland 96 Abgeordneten ins Parlament wählen. (Die angegebenen Sitzzahlen beruhen auf der Annahme, dass der Austritt Großbritanniens aus der EU bis zur Wahlperiode 2019-2024 rechtskräftig ist; anderenfalls gälten die Sitzzahlen der Europawahl 2014.)

Wie wird gewählt?
In Deutschland stellen die Parteien im Vorfeld der Wahlen Listen mit ihren Kandidaten auf. Dabei ist es ihnen überlassen, ob sie Landes- oder Bundeslisten erstellen. Entscheidet sich eine Partei für eine Aufstellung nach Landeslisten bedeutet dies, dass sie für jedes einzelne Bundesland eine separate Kandidatenliste erstellt. Manche Parteien erstellen auch gemeinsam mit ihren Landesverbänden eine Liste, die für ganz Deutschland gilt: die Bundesliste.
Bei der Wahl hat jeder Bürger eine Stimme, die er nun einer der zur Wahl stehenden Parteien geben kann. Die Auszählung und anschließende Sitzverteilung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Das bedeutet, dass jede Partei so viele der 96 deutschen Sitze im Parlament erhält, wie sie prozentual an Stimmen im gesamten Bundesgebiet erhalten hat.

Wer darf alles wählen?
Alle Bürger, die die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen sowie Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedsländer, die:
– am Wahltag, also am 26. Mai 2019, das 18. Lebensjahr vollendet haben und
seit mehr als drei Monaten einen Wohnsitz in der Deutschland oder einem anderen EU-Staat haben.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass jeder Bürger nur eine Stimme hat und somit nur einmal wählen darf. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Deutscher, der in Frankreich lebt entweder dort (nach den dortigen Wahlbestimmungen) oder in Deutschland (nach den oben beschriebenen Bedingungen) wählen kann, aber nicht in beiden Staaten.